Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Gültigkeit der Bestimmungen
Firma Bosse-engineering, Inhaber: Jörn Bosse, führt Ihre Leistungen
ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB aus. Dies gilt auch
für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals
explizit vereinbart werden. Gegenteiligen Erklärungen des Kunden
bezüglich der Wirksamkeit seiner Geschäftsbedingungen werden
hiermit widersprochen.
Für alle Rechtsgeschäfte mit Jörn Bosse, sind die folgenden
Bestimmungen maßgebend es sei denn, es ist etwas anderes schriftlich
niedergelegt.
Angestellte und Vertreter von Jörn Bosse sind nicht befugt, mündliche
Zusicherungen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen,
die über den Inhalt dieser AGB hinausgehen.
2. Angebote und Auftragsbestätigungen
Die Angebote sind freibleibend. Der Auftrag gilt erst als angenommen,
wenn er von Jörn Bosse schriftlich oder persönlich mündlich
bestätigt wurde.
Abbildungen und Angaben in Katalogen, Prospekten, Internet-Präsentationen
und sonstigem Werbematerial sind nur annähernd maßgebend, soweit
sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Änderungen
bleiben Jörn Bosse vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand
keine für den Kunden unzumutbare Änderung erfährt.
3. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge gelten nur für die darin aufgeführten
Arbeiten. Sie sind nur in schriftlicher Form und in der Höhe nach
nur annähernd verbindlich.
4. Abtretungsverbot
Die Rechte des Kunden aus den mit Jörn Bosse getätigten Geschäften
sind nicht übertragbar.
5. Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, daß seine Jörn Bosse im
Rahmen der Geschäftsbeziehung zugehenden personenbezogenen Daten
in der EDV-Anlage von Jörn Bosse gespeichert und automatisch verarbeitet
werden.
6. Entgelte, Preisänderungen
Die Nutzung des Leistungsangebotes von Jörn Bosse erfolgt zu den
jeweils gültigen Entgelten, die der jeweils aktuellen Preisliste
bzw. nach Vereinbarung von Projektpreisen zu entnehmen sind.
Jörn Bosse ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung
mit einer Frist von 3 Monaten zu erhöhen. In diesem Fall hat der
Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu dem Termin
zu kündigen, an dem die Preisänderung wirksam wird, wenn die
Preisanpassung die allgemeine Preissteigerung wesentlich übersteigt.
7. Fertigstellung
Ein Zeitpunkt zur Fertigstellung eines erteilten Auftrages kann nicht
genannt werden. Ausnahmen hiervon im Sinne von Terminzusicherungen müssen
schriftlich niedergelegt werden. Als Zeitpunkt der Fertigstellung gilt
ausschließlich die dbzgl. Bekanntgabe von Jörn Bosse an den
Auftraggeber (s.a. Zahlungsbedingungen). Ansprüche des Auftraggebers
aus Schäden, die ihm aufgrund verspäteter Fertigstellung entstehen,
sind ausgeschlossen, insbesondere, wenn Jörn Bosse die Gründe
der Verspätung nicht zu vertreten hat.
Jörn Bosse ist selbstverständlich bemüht, die Arbeit so
schnell als möglich fertig zu stellen.
Als Grundlage der Arbeit dienen Jörn Bosse die bisherigen mündlichen
und schriftlichen Informationen des Auftraggebers sowie die während
der Entwicklungsphase sich ergebenden beiderseitigen Übereinkünfte.
Diese können im Rahmen flexibler Arbeit von den bisherigen Vorgaben
abweichen. Sollten gravierende Abweichungen entstehen, bedürfen diese
der schriftlichen Niederlegung insbesondere, wenn sie sich auf den Umfang
des Projektes beziehen.
8. Zahlungsbedingungen für die Erstellung von Programmen
auf Anforderung oder CAD-Arbeiten
Wird der Auftrag nach Auftragserteilung bzw. vor Fertigstellung der Arbeit
vom Auftraggeber zurückgenommen, so wird das Entwicklung- / Bearbeitungsentgelt
anteilig zum bisherigen Arbeitsaufwand, mindestens jedoch in Höhe
von 1/3 des vereinbarten Betrages in Rechnung gestellt.
9. Zahlungsverzug
Hat der Kunde zum Fälligkeitstermin keine Zahlung geleistet und fällt
er in Verzug, hat er für eine darauffolgende Mahnung von Jörn
Bosse den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr)
in Höhe von 10,00 EUR (netto, zzgl. der jeweils gültigen MwSt.)
zu tragen. Für eventuelle Rücklastschriften belastet Jörn
Bosse den Kunden mit einer Bearbeitungspauschale von 15,00 EUR (netto,
zzgl. der jeweils gültigen MwSt.) zusätzlich zur Mahngebühr.
Bleibt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig,
kann Jörn Bosse die Einrede des nichterfüllten Vertrages geltend
machen.
Setzt Jörn Bosse den Vertrag trotz Zahlungsverzug des Kunden fort,
ist dieser für Schäden ersatzpflichtig, die Jörn Bosse
unmittelbar aufgrund der Säumnis entstehen. Bei Zahlungsverzug und
weiterer Säumnis des Kunden auf der Mahnstufe ist Jörn Bosse
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen und den durch die Kündigung
bzw. Nichterfüllung entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.
Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf die Zeit bis zum nächsten
ordentlichen Kündigungstermin und wird durch die ersparten Aufwendungen
gemindert.
Für die Zeit, in der sich der Kunde in Verzug befindet, werden Zinsen
in Höhe von 10% per anum berechnet.
10. Gewährleistung
Jörn Bosse verpflichtet sich bei mangelhafter Leistung zur kostenlosen
Nachbesserung nach eigener Wahl.
Bei Fehlschlagen der Nachbesserung (z.B. bei Unmöglichkeit) kann
der Kunde, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
keinen Schadensersatzanspruch geltend machen, sondern lediglich Herabsetzung
des Kaufpreises oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
11. Haftungsbeschränkung
Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der
geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit.
12. Leistungen beim Kunden vor Ort
Für Schäden, die während der Servicearbeiten an der Computeranlage
oder den im PC gespeicherten Daten entstehen, haftet Jörn Bosse ausdrücklich
nicht. Die Datensicherung vor Beginn der Servicearbeiten obliegt dem Auftraggeber.
Jörn Bosse kann keine Gewähr dafür übernehmen, daß
nach erfolgter Arbeit der gewünschte Erfolg erreicht wird, insbesondere
dann nicht, wenn umfangreichere Arbeiten an Hard- und Software des Kunden,
z.B. wegen interner Rechnerprobleme, die einen Spezialisten erfordern,
nötig werden. Ebenso haben sich ergebende Probleme an Hard- und Software
des Auftraggebers keinen Einfluß auf die Gültigkeit anderer
Aufträge des Auftraggebers an Jörn Bosse.
Die Kosten für Arbeiten vor Ort sind in der jeweils aktuellen Preisliste
aufgeführt bzw. einer Vereinbarung von Projektpreisen zu entnehmen.
13. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Das Urheberrecht für neu entwickelte oder auf der Grundlage von gelieferten
Vorlagen entstandene Programmen liegt ausschließlich bei Jörn
Bosse.
Jeder der Firma Bosse-engineering erteilte Auftrag ist ein Urheberwerksvertrag,
der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen
gerichtet ist. Der Auftraggeber erhält von Jörn Bosse ausschließlich
ein widerrufbares Nutzungsrecht, in keinem Fall das Eigentum an den Werkleistungen,
es sei denn, es ist schriftlich anders vereinbart.
Alle Entwürfe unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen
des Urheberechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG
erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
Jörn Bosse überträgt dem Auftraggeber die für den
jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes
vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen.
Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung
der Vergütung über.
Jörn Bosse hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung
berechtigt Jörn Bosse zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren
Schadens beträgt der Schadenersatz 50% der vereinbarten Vergütung.
Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen,
bleibt unberührt.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben
keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Ebenso begründen
sie ebenfalls kein Miturheberrecht.
14. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag
zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber
zu erstatten.
15. Eigentumsvorbehalt
An den von Jörn Bosse erstellten Programmen sowie an allen Entwürfen
und Reinzeichnungen werden dem Auftraggeber nur Nutzungsrechte eingeräumt,
nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
Jörn Bosse ist nicht verpflichtet, Quellcodes an den Auftraggeber
herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser, so
ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Durch Herausgabe
der Quellcodes durch Jörn Bosse an den Auftraggeber erwirbt der Auftraggeber
das Eigentum an diesen Daten (Eigentumsübergang) und ist dann berechtigt,
diese Daten in seinem Sinne abzuändern. Ab dem Zeitpunkt des Eigentumsüberganges
an den Auftraggeber haftet Jörn Bosse für keinerlei Folgen,
die sich aus der Eigentumsübergabe und der Datennutzung durch den
Auftraggeber ergeben.
16. Nichtigkeitsklausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen
werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt,
die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
17. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz von Jörn Bosse. Gerichtsstand ist
Wolfsburg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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